Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für Sky Blue Microsystems GmbH und ihre Tochtergesellschaften, Partner und vertretenden Hersteller,  „SBM“.

Der Vertrag über die Lieferung gilt als zustande gekommen, wenn die Lieferung ausführt wurde oder die Annahme durch Versand der Auftragsbestätigung erklärt. Die Vornahme der Lieferung bedeutet keine Anerkennung abweichender Bedingungen des Käufers. Die Annahme der bestellten Leistungen durch den Käufer ist als die nachträgliche Anerkennung der hier genannten Verkaufs- und Lieferbedingungen, auch wenn der Käufer diesen zuvor ausdrücklich widersprochen oder in seiner Bestellung auf andere Bedingungen hingewiesen hat.

Angebote von SBM sind während dreißig (30) Tagen nach dem Ausstelldatum gültig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist im Angebot genannt wird. 

Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vermerkt ist, rein netto, ab Werk (Ex Works, EXW Incoterms® 2010), ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, die immer vom Käufer zu tragen ist. Allfällige Zölle, Steuern, Abgaben aller Art, die außerhalb des Verkäuferlandes im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft erhoben werden, trägt der Käufer oder hat sie gegen entsprechenden Nachweis SBM zurückzuerstatten, falls diese hierfür leistungspflichtig geworden ist. Sofern nichts anderes vereinbart und in der Auftragsbestätigung entsprechend festgelegt wird, hat der Käufer sämtliche Bankspesen, wie sie im Zusammenhang mit Akkreditiven, Bankgarantien, Inkassi, Einlösung von Dokumenten, allfälligen Wechselstempeln usw. anfallen, zu übernehmen. 

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der schriftlichen Bestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Eine Lieferfrist oder ein Lieferdatum sind nur dann verbindlich, wenn der Käufer seine Verpflichtungen, wie z.B. die Anzahlung, die Eröffnung erforderlicher Akkreditive und ein Nachweis über die Vorlage aller behördlichen Genehmigungen, rechtzeitig erfüllt. Ist die Verzögerung der Lieferfristen zurückzuführen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse (z.B. Streik, Aussperrung), Angriffe Dritter auf das IT System (z.B. Virus, „Ransomware“), Hindernisse aufgrund von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts (z.B. Embargo), nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße liefern oder aufgrund sonstiger Umstände, die nicht zu vertreten sind, verlängern sich die Fristen angemessen. Der Käufer hat in diesem Fall kein Rücktrittsrecht. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen im Rückstand, so kann SBM ihre Verpflichtungen bis zum Eingang der ausstehenden Zahlung aufschieben und bereits gelieferte Teile zurückfordern. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat verzögert, kann dem Käufer für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5% berechnet werden. 

Bezüglich Gefahrenübergang, Transport, Verpackung und Versicherung, Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen mit deren Bereitstellung zum Versand an den Käufer über. Sofern der Käufer in seiner Bestellung keine Versandart vorgibt, wird SBM jene Transportart wählen, welche die Einhaltung der Fristen und den sachgerechten Transport der Ware sicherstellt. Die Versicherung des Transports ist Sache des Käufers. Unabhängig davon, ob SBM für Transport und Versicherung sorgt, hat der Käufer die damit verbundenen Kosten zu bezahlen. 

Die Zahlung wird mit der Bereitstellung der Produkte zum Versand fällig, es sei denn, es besteht eine andere Vereinbarung. Die vom Käufer geleisteten Anzahlungen werden auf den Lieferpreis angerechnet. Sie sind kein Reuegeld, dessen Preisgabe den Käufer zur Vertragsauflösung berechtigt. Nimmt der Käufer die Lieferung nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat er dennoch die vom Lieferzeitpunkt abhängigen Zahlungen zu leisten. Für die ausstehenden Zahlungen werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Wegen eventueller Gegenansprüche kann der Käufer Forderungen von SBM weder zurückhalten noch gegen diese aufrechnen. 

Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von SBM bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Veräußert der Käufer Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an SBM ab. Dem Käufer ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Der Käufer verwahrt die dabei entstehende neue Sache für SBM mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware. SBM und der Käufer sind sicher bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung mit anderen, nicht SBM gehörenden Gegenständen SBM in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware. Die Regelung über die Forderungsabtretung gilt auch für die neue Sache. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist SBM berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann SBM nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Kunden verlangen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer SBM unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer SBM unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SBM nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme durch SBM liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei den, SBM hätte dies ausdrücklich erklärt. 

SBM gewährleistet dem Käufer die einwandfreie Beschaffenheit und Tauglichkeit seiner Produkte im Rahmen seiner technischen Spezifikationen. Für Teile, die als Sicherheitsteile im Sinne der Maschinenrichtlinie der EU eingesetzt werden, wird nur nach vorgängiger schriftlicher Bestätigung durch SBM eine Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistung von SBM bleibt auf den Ersatz oder die Reparatur der schadhaften Teile und auf Ursachen, die vor dem Gefahrenübergang gesetzt wurden, beschränkt. Die Haftung für direkte und indirekte weitere Schäden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, insbesondere ist kein Schadenersatz wegen Betriebsausfalls usw. geschuldet. Die Gewährleistung erlischt auf alle Fälle, wenn der Käufer keine Original SBM Ersatzteile verwendet oder Mängel selbst behebt. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung unmittelbar beim Empfang auf Vollständigkeit und Transportschäden zu prüfen. Allfällige derartige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen und Beweise sicherzustellen. Produktmängel können während der ganzen Gewährleistungsdauer jederzeit vor und/oder nach Verarbeitung und/oder dem Weiterverkauf gerügt werden, sie sind jedoch nach Bekanntwerden ohne Verzug und unter Beilage des schadhaften Teils schriftlich zu rügen. Der Käufer kann sich auf diese Gewährleistungsbedingungen nur berufen, wenn er nachweist, dass die Mängel trotz sachgemäßer Montage und Benutzung entstanden sind. Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Absendung bei SBM. Die Gewährleistungsfrist für die als Gewährleistung gelieferten Ersatzteile oder instand gesetzten Teile endet wie die Frist der ursprünglich gelieferten Produkte. SBM behält sich vor, bei Rücklieferungen und Funktionsprüfungen ohne Gewährleistungsanspruch den Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen. Ist im Leistungsumfang Software für EDV-Anlagen enthalten, so gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen: SBM übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die überlassene Software nicht mit reproduzierbaren Fehlern behaftet ist. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch die vertragsgemäße Nutzung. Programmfehler sind vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Mitgeteilte Fehler werden von SBM beseitigt. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, muss SBM eine Ausweichlösung entwickeln. Gelingt es SBM nicht, den Verpflichtungen nachzukommen, so kann der Käufer wahlweise die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen oder die Auflösung des Vertrages verlangen. SBM übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die überlassene Software den speziellen Erfordernissen des Käufers entspricht. 

Software Enthalten die gelieferten Produkte Software, so wird dem Käufer mit der Lieferung für jedes einzelne Produkt eine Lizenz zur Benutzung der Software zusammen mit diesem Produkt und für dessen Lebensdauer eingeräumt. Jedes Reverse Engineering von Software sowie deren Veränderung oder Entfernung aus dem Produkt bleiben untersagt.

Der Käufer verpflichtet sich, den Liefergegenstand nur im Rahmen der in der Bedienungsanleitung vorgegebenen Grenzen zu gebrauchen und seine Käufer und Hilfspersonen in Gebrauch und Bedienung des Liefergegenstandes sorgfältig zu instruieren. Der Käufer verpflichtet sich, SBM auf Wunsch Auskunft über seine Betriebserfahrungen mit dem Liefergegenstand zu geben. SBM ist jederzeit bereit, dem Käufer unkenntlich gewordene oder verlorene Sicherheitshinweisschilder auf dem Liefergegenstand unentgeltlich zu ersetzen. Der Käufer trägt die Kosten für deren Montage. Bei der Ersatzlieferung bleibt SBM in der Art der Ausgestaltung der Sicherheitshinweise frei. Konformitätserklärungen liefert SBM zu Selbstkosten und nur soweit nach, als deren Originale von SBM noch aufbewahrt werden müssen. 

Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen, USamerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Der Käufer ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden. 

Verletzung von geistigem Eigentum Sofern Ansprüche aus gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten an von SBM gelieferten, vertragsmäßig genutzten Produkten erhoben werden, wird SBM diese Ansprüche prüfen und gegebenenfalls nach Ihrer Wahl auf Ihre Kosten entweder ein Nutzungsrecht für das Produkt erwirken, das Produkt so ändern, dass das Schutz- bzw. Urheberrecht nicht verletzt wird oder das Produkt austauschen. Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, wird SBM das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Weitergehende Ansprüche gegen SBM sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. SBM haftet nicht für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschaden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Käufer. Die genannten Haftungsbeschränkungen wirken in gleicher Weise auch zugunsten der Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Organen von SBM. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

Der Käufer behandelt alle, nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Daten und Unterlagen, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit SBM bekannt werden, vertraulich. Die Daten sollen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verarbeitet oder genutzt werden und nur mit Zustimmung von SBM an Dritte weitergegeben werden. Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche von SBM erhaltenen Daten an einem gegen Zugriffe Dritter geschützten Ort aufzubewahren. 

Gerichtsstand und anwendbares Recht Anwendbar ist deutsches Recht, Gerichtsstand ist München. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Verkauf (CSIG) ist ausgeschlossen. 

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

Alle typografischen, Schreib- oder sonstigen Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen Dokumenten oder Informationen, die vom Verkäufer ausgestellt wurden, können ohne jegliche Haftung des Verkäufers korrigiert werden. 

Das Lieferdatum ist eine geschätzte Lieferzeit basierend auf bekannten Bedingungen zum Zeitpunkt des Angebots. Es ist kein garantiertes Datum. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen eine Bestellung aufgrund technischer Undurchführbarkeit, Betriebs- oder Herstellungs- oder Lieferkettenbeschränkungen, die zuvor nicht vorhergesehen wurden (z. B. Nichtverfügbarkeit kritischer Teile), oder aufgrund rechtlicher, Zertifizierungs- oder behördlicher Beschränkungen, die zuvor nicht vorhergesehen wurden, stornieren (zum Beispiel Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen oder unerfüllbare Anforderungen an die Sicherheitszertifizierung). Alle im Rahmen der Bestellung an den Verkäufer gezahlten Gelder werden zurückerstattet, aber es bestehen keine weiteren Ansprüche an den Verkäufer.

Eine vom Verkäufer angenommene Bestellung kann vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers storniert werden, und zwar unter der Bedingung, dass der Käufer den Verkäufer vollständig von allen Verlusten (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten (einschließlich der Kosten aller verwendeten Arbeits- und Materialkosten), Schäden, Gebühren und Aufwendungen, die dem Verkäufer infolge einer Stornierung entstanden sind. der Verkäufer haftet nicht für Mängel der Waren, die sich aus einer vom Käufer gelieferten Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation ergeben;

Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeitsbedingungen, Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers (ob mündlich oder schriftlich), Öffnen des Gehäuses, Missbrauch oder Änderung oder Reparatur der Waren ohne Zustimmung des Verkäufers;

der Verkäufer haftet nicht im Rahmen der vorstehenden Garantie (oder einer anderen Garantie, Bedingung oder Garantie), wenn der Gesamtpreis für die Waren nicht am Fälligkeitsdatum bezahlt wurde;

die obige Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, Materialien oder Ausrüstung, die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden, für die der Käufer nur Anspruch auf die Garantie oder Garantie hat, die der Hersteller dem Verkäufer gewährt.

Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Bedingungen sind alle gesetzlich oder allgemein gesetzlich implizierten Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer ein berechtigter Anspruch in Bezug auf eine der Waren, der auf einem Mangel in der Qualität oder dem Zustand der Waren oder deren Nichteinhaltung der Spezifikationen beruht, gemäß diesen Bedingungen angezeigt, ist der Verkäufer berechtigt, nachzubessern oder die Ware (oder den fraglichen Teil) kostenlos ersetzen oder, nach alleinigem Ermessen des Verkäufers, dem Käufer den Preis der Ware (oder einen proportionalen Teil des Preises) erstatten, aber der Verkäufer übernimmt keine weitere Haftung gegenüber den Käufer. 

Die gesamte Haftung des Verkäufers aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag darf den Preis der Waren nicht überschreiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen.

Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht und wird nicht als vertragswidrig angesehen aufgrund einer Verzögerung bei der Erfüllung oder Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Verkäufers in Bezug auf die Waren, wenn die Verzögerung oder das Versäumnis aus Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen. Der Käufer erkennt hiermit an, dass er versteht, dass bestimmte Waren extrem gefährlich sein können und bei unsachgemäßer Verwendung zu Sachschäden, schweren Verletzungen und/oder zum Tod führen können. Der Käufer erkennt ferner an, dass er die Arten von realen und versteckten Gefahren und Gefahren, die mit dem Betrieb der Waren verbunden sind, kennt und versteht und alle Risiken von möglichen Schäden, Verletzungen oder Todesfällen im Namen des Käufers akzeptiert und einen seiner leitenden Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter („Freigeber“). Das Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, allen leitenden Angestellten, Vertretern oder Mitarbeitern des Unternehmens, die für die Verwendung der Waren verantwortlich sind oder mit denen in Kontakt kommt, die Arten von realen und versteckten Gefahren und Gefahren zu erklären, die mit dem Betrieb der Waren verbunden sind die Ware in keiner Weise.

Der Käufer stellt hiermit den Verkäufer, den Hersteller der Waren und die leitenden Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter von beiden (die „Freigeber“) von jeglicher Haftung, Ansprüchen, Forderungen, Handlungen und Ursachen von Handlungen jeglicher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verlusten, Schäden oder Verletzungen, einschließlich Tod, die den Freigebern während der Nutzung der Waren gehören, oder an Eigentum der Freigeber erleiden, unabhängig davon, ob dieser Verlust durch die Fahrlässigkeit der Releases oder anderweitig, und unabhängig davon, ob eine solche Haftung aus unerlaubter Handlung, Vertrag, verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig besteht, soweit gesetzlich zulässig. Die Freisteller verpflichten sich ferner, auf Fahrlässigkeit, Gewährleistungsverletzung, Vertragsbruch oder andere Rechtstheorien gegen die Freisteller zu verzichten und keine Ansprüche geltend zu machen oder Klagen einzureichen.

Der Käufer übernimmt freiwillig alle Risiken und muss eine Versicherung abschließen, die alle bekannten und unbekannten Risiken für Personen- und Vermögensschäden sowie für jeden unrechtmäßigen Tod, gleich welcher Ursache, auch wenn er ganz oder teilweise durch die Handlung verursacht wurde, abdeckt, Untätigkeit oder Fahrlässigkeit eines der Freigestellten im größtmöglichen Umfang des Gesetzes. Das Unternehmen versteht und stimmt zu, dass dieses Dokument rechtlich bindend ist und das Unternehmen und einen der Freisteller davon abhält, von den Freistellern, unabhängig davon, ob diese namentlich genannt werden oder nicht, Geldschäden für Personen-, Körper-, Sachschäden, unrechtmäßigen Tod oder sonstiges zurückzufordern andere persönliche oder finanzielle Schäden, die einem der Ausgeber im Zusammenhang mit der Verwendung des Produkts zugefügt werden.

Es gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen durch die Releases, einschließlich der stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. In keinem Fall haften die Releases für Neben- oder Folgeschäden. Die Rechtsbehelfe des Ausgebers beschränken sich auf die Reparatur oder den Austausch fehlerhafter Einheiten oder Teile. Der Käufer ist für die Einhaltung aller Gesetze oder Vorschriften, die die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland regeln, und für die Zahlung der darauf anfallenden Zölle verantwortlich. Die Zahlung aller dem Verkäufer zustehenden Beträge erfolgt durch unwiderrufliche IBAN-Überweisung. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zum Weiterverkauf oder Export anzubieten. Der Verkäufer erhebt, speichert und verwendet die personenbezogenen Daten der Kunden und Lieferanten in seinen EDV-Systemen zum Zwecke der Bestellabwicklung, Abwicklung des Warenverkehrs und des Zahlungsverkehrs sowie der eigenen Werbung. Der Verkäufer trifft alle notwendigen Vorkehrungen, um bei der Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Kunden und Interessenten können jederzeit Auskunft über ihre gespeicherten Daten erhalten sowie der Verwendung ihrer Daten widersprechen.

Dieses Dokument enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Das Versäumnis, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung dar.